UPDATE 05.11.2020

Ausgangsbeschränkungen: Auch in der Zeit zwischen 20:00 und 6:00 dürfen physiotherapeutische Behandlungen in unserer Praxis durchgeführt werden. Die ärztliche Verordnung ist der Nachweis für eine notwendige medizinische Behandlung und die Bestätigung über die Indikation und die Notwendigkeit aus medizinischer Sicht. Es handelt sich um ein Grundbedürfnis und auch um den Ausnahmefall „Anspruch von Hilfeleistung“, der für die Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr gilt. Physiotherapietermine dürfen daher auch zwischen 20.00 und 6.00 wahrgenommen werden. Um Sie auf dem Weg zur Therapie und auf dem Heimweg für den Fall einer polizeilichen Kontrolle abzusichern, erstellen wir Ihnen gerne eine kurze Bestätigung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre/Ihren Therapeuten/In. (In Anlehnung an die Empfehlungen von Physio-Austria vom 05.11.2020).

Im Einklang mit den Empfehlungen des zuständigen Bundesministeriums und unseres Berufsverbandes Physio Austria können wir weiterhin allen PatientInnen in unseren Praxisräumlichkeiten zur Verfügung stehen.Wie schon in den letzten Wochen gelten erhöhte Hygienemaßnahmen und angepasste Praxisabläufe. Um diese optimal umsetzen zu können, bitten wir unsere PatientInnen folgende Richtlinien zu beachtenPHYSIO-BOX-Covid-Richtlinien

Bitte füllen Sie zudem vor Ihrer Therapie folgendes Formular aus: PHYSIO-BOX-Covid-Formular